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Terminplanung

Die Praxiszeiten werden auf die individuellen Erfordernisse abgestimmt. Auch um Ihnen unnötige Wartezeit zu ersparen arbeite ich ausschließlich mit vorher vereinbarten Terminen. Eine Therapiestunde beträgt 50 Minuten.

Abrechnung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer ambulanten Psychotherapie - Indikation und erwartbarer Behandlungsverfolg vorausgetzt. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese sowohl beim Erstgespräch als auch bei Beginn des neuen Quartals mit. Eine Überweisung wird nicht benötigt.

Mein Angebot richtet sich ebenso an alle Privat Versicherte, Leistungsnehmer der Beihilfe oder Berufsgenossenschaften (z.B. nach Arbeitsunfall). Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizeit bestehen Sonderregelungen die ebenfalls eine Abrechnung ermöglichen. Ähnliche Konditionen bestehen auch für Beamte/-innen der Bundesbahn und der Post. Darüber hinaus steht es Ihnen natülich immer frei, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen.

Ersttermin

Zum Ersttermin bringen Sie bitte, sofern Sie gesetzlich versichert sind, Ihre Chipkarte der Krankenversicherung mit.

Da ich die Tür nicht öffne, während ich noch in einer Behandlung arbeite, empfehle ich Ihnen, nicht eher als 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu kommen – Sie ersparen sich so ein Warten auf der Straße.

Terminvereinbarung

Per Email können Sie gerne einen Terminwunsch hinterlassen. Bitte geben Sie dabei mehrere mögliche Terminvorschläge mindestens sieben Tagen im voraus und zur vollen Stunde an.

Bitte beachten Sie das ein Terminvorschlag erst nach Rücksprache gültig wird. Melden Sie sich daher bitte telefonisch, sollten sie innerhalb von einem Tag keine Antwort erhalten.

Bitte schicken Sie keine Emails mit spezifisch persönlichen Angaben oder Informationen zu ihrem Krankenstatus oder -historie. Diese sensiblen Informationen können wir gerne in der Stunde besprechen.

Terminvereinbarung

Zur telefonischen Terminvereinbarung nutzen Sie bitte jeweils die Zeit zehn Minuten vor der vollen Stunde (von 09:00 bis 16:00 Uhr) von Montag bis Freitag.

Eventuelle kurzfristige Änderungen erfahren Sie hier oder vom Anrufbeantworter. Bitte nutzen Sie diese Zeiten, wenn Sie einen Ersttermin vereinbaren wollen.

Telefon

Sie erreichen die Praxis zu den angegebenen Telefon-Sprechzeiten oder Sie hinterlassen eine Nachricht mit ihrer Telefonnummer auf den Anrufbeantworter unter:

Telefon: 0561 / 285544

Termine absagen

Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte nach Möglichkeit zwei Werktage vorher ab. In bestimmten Fällen bitte ich Sie andernfalls, die Kosten für eine ausgefallene Sitzung selbst zu übernehmen.

Allgemeine Informationen für gesetzlich Versicherte

Die folgenden Informationen sind allgemeiner Natur und werden auch in den ersten Stunden behandelt.

Therapieverfahren

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen dieses Dokument bereit, dass die verschiedenen Therapieverfahren anschaulich erklären soll. Gerne beantworte ich ihre Fragen.

Antragsverfahren

Auch für gesetzlich Versicherte bedarf es keiner Überweisung.

Nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind die ersten Termine so genannte psychotherapeuthische Sprechstunden von 25 bzw. 50 Minuten, in denen -wenn notwendig- eine Empfehlung für Psychotherapie und die geeignete psychotherapeutische Methode ausgesprochen werden. Sie können auch nach einer ersten diagnostischen Einschätzung fragen. Einer ambulanten Psychotherapie gehen zusätzlich mindestens 2, maximal 4 probatorische Sitzungen voraus. Eine ambulante Kurzzeittherapie in der gesetzlichen Krankenkasse umfasst 2 × 12 Sitzungen und kann in eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen umgewandelt werden.

Sollten Sie sich in einer sehr belastenden Situation befinden, gibt es die Möglichkeit eine Akuttherapie ohne Antrag mit 12 Sitzungen in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich haben sie freie Therapeutenwahl und können probatorischen Sitzungen bei mehreren Therapeuten/innen in Anspruch nehmen.

Gesetzlich Versicherte können über die bundesweite Termin Servicestelle oder die eigens eingerichtete Online Suche der KV Hessen alternative Psychotherapeut*innen finden. Darüber hinaus bietet das Suchportal therapie.de die Option auf eine Abrechnungsart einzuschränken.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie meist problemlos. Da die verschiedenen Versicherungen die Erstattung im Detail unterschiedlich handhaben sollten sie ihre genauen Konditionen als Privatpatient kennen. Diese können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Wenn ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Grundlage der Abrechnung der Leistungen für Privatpatienten ist die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung aller relevanten Ziffern der GOP konkret einsehen. Gegen Ende dieser Auflistung finden Sie die oft zitierte GOP-Ziffer 870, die eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung bezeichnet.

Hinweis: Es kann vorkommen, dass Privatpraxen Honorare erheben, die über den üblichen 2,3-fachen GOP-Satz hinausgehen und bis zum 3,5-fachen Satz reichen können. Es stellt sich dann die Frage, ob Ihre private Krankenversicherung (PKV) ein solches Honorar rückerstattet. Tut die PKV dies nicht, müssen Sie für die Differenz zum 2,3-fachen Steigerungssatz dann selbst aufkommen. Zu Ihrer Orientierung: Eine Verhaltenstherapiestunde (50 Minuten, GOP-Ziffer 870) kostet nach dem 2,3-fachen Steigerungssatz 100,55 €, nach dem 3,5-fachen Satz jedoch 153,00 €. Wenn Sie beabsichtigen, eine psychotherapeutische Privatpraxis aufzusuchen, empfiehlt es sich deshalb, sich über das erhobene Honorar zu erkundigen und ggf. die Erstattungsfähigkeit vorab mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären. Ich stelle bei Psychotherapien keine Honorarforderungen, die über den gemeinhin üblichen 2,3-fachen Steigerungssatz hinausgehen, so dass Sie in meiner Praxis im Regelfall keine privaten Zuzahlungen leisten müssen.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema „Psychotherapie: Welche Behandlungen übernimmt die PKV?“ erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten des Serviceportals derprivatpatient.de.